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Ich bin seit Jahren fast ausschließlich im Familienrecht tätig. 

 

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung vorsorgender Eheverträge sowie Vereinbarungen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Unternehmer und Freiberufler haben ein existenzielles Interesse am Erhalt von Einkommen und Vermögen. Ich helfe dabei, die erforderlichen Vorkehrungen für den "Fall des Falles" zu treffen.

 

Daneben kümmere ich mich natürlich auch um die familienrechtlichen "Klassiker" wie:

 

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn
  • Vermögensaufteilung
  • Rückabwicklung von Schenkungen an das Schwiegerkind
  • Elternunterhalt
  • Vaterschaft

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